Einfacher Rotlichtverstoß

Für die Frage, ob ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt, kommt es allein auf den Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie an, sofern eine solche vorhanden ist (KG Berlin, Beschl. v. 14.03.2014 – 3 Ws (B) 124/14 – 122 Ss 42/14). Zeigt die Lichtzeichenanlage (LZA) in dem Zeitpunkt „Rot“ an, liegt ein solcher Verstoß immer vor.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht ein Fahrzeugfüh-rer, der das Rotlicht bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens missach-tet. Für die Berechnung der insoweit maßgebenden Rotlicht-dauer ist grundsätzlich das Überfahren der Haltelinie maß-gebend (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 05.11.2015 – Ss (Bs) 76/15 (44/15 OWi)).

Warnhinweis

Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die dazu führt, dass ein gefahrloses Anhalten bei Gelb nicht mehr möglich ist, entlastet den Betroffenen, wie eine nicht an die Witterungsbedingungen angepasste Geschwindigkeit, nicht.

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