Rechtsprechung aus dem Fachbereich des Arbeitsrechts

LAG Düsseldorf: Kritik an Arbeitgeber recht­fertigt keine Kündigung

Dienst­aufsichts­beschwerde gegen Personal­abteilung stellt bei einem berechtigtem Anlass absolut keinen Kündigungs­grund dar
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2020, Az. 8 Sa 483/19)

Wer lange Zeit auf Geld vom Arbeitgeber warten muss, darf sich beschweren. Ein Grund zur Kündigung ist das nicht – auch dann, wenn aus der Kritik eine Dienst­aufsichts­beschwerde wird. So urteilte das LAG in Düsseldorf.

Im Einzelnen:

Tenor des Urteils:

Richtet ein Mitarbeiter wegen einer ausstehenden Zahlung eine Dienst­aufsichts­beschwerde an die Personal­abteilung, ist dies kein Kündigungs­grund. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde massive Vorwürfe enthält. Das entschied das Landes­arbeits­gerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19).

Straßenbahnfahrer begehrte gegenüber dem Arbeitgeber die Zahlung für Mehrarbeit

Im konkreten Fall handelte ein Straßen­bahnfahrer. Nach einem Unfall war er arbeits­unfähig. Im Dezember 2018 verlangte er von seinem Arbeitgeber die Zahlung von 200 Euro für Mehrarbeit aus dem Jahr 2017, die der Arbeitgeber zur damaligen Zeit auch zusagte.

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen ausbleibender Zahlung

Als die Zahlung ausblieb und der Arbeitnehmer darauf hin selbst mit einem Anruf bei der Personal­abteilung nichts ausrichten konnte, schrieb er eine Dienst­aufsichts­beschwerde.

Die Personal­abteilung sei verpflichtet, ihm seine Bezüge auszuzahlen. Sie würden sie jedoch veruntreuen und sich somit strafbar machten. Im April zahlte sein Arbeitgeber letztendlich – und kündigte ihm.

Beschwerde über Vorgesetzte gerechtfertigt

Die Kündigungs­schutz­klage des Mannes war bereits vor dem Arbeitsgericht erfolgreich. Schon das zuständige Arbeits­gericht befand, dass die Kündigung unwirksam sei. Auch die Berufung beim Landes­arbeits­gericht blieb erfolglos. Da dem Mitarbeiter der ausstehende Betrag über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt worden sei, habe er Anlass gehabt, sich zu beschweren. Das habe er auch über eine Dienst­aufsichts­beschwerde tun dürfen.

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