Schufa – Unsere Lösung für Ihr Problem

Probleme mit der Schufa sind nicht unüblich, belasten die Betroffenen aber meistens stark. Daher können Sie ihren Ballast gerne auf uns übertragen. Wir kümmern uns!

Das möchten wir für Sie erreichen:

  • Fehlerhaften Schufa-Eintrag löschen
  • Korrektur Ihrer Schufa
  • Schlechten Score-Wert verbessern
  • Restschuldbefreiung löschen
  • Streitigkeiten mit der Schufa beseitigen
  • Veralteten Schufa-Eintrag entfernen
  • Löschung von Schufa-Einträgen
  • Klagen gegen die Schufa

Unser Tipp: Rechtsschutzversicherung!

Damit Sie die Kosten des Streits nicht tragen müssen, suchen Sie sich eine Rechtsschutzversicherung. Somit wird Ihnen eine Kostenübernahme gewährt. Auch hiermit wird Ihnen eine weitere Sorge genommen.

FAQS:

Probleme mit der Schufa – Womit kann ein Anwalt helfen?

Wenn Sie Probleme mit der Schufa haben, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine positive Schufa-Auskunft ist heute die Voraussetzungen für so viele Situationen. Haben Sie also einen negativen Schufa-Eintrag, erschwert das ihr Leben sehr schnell. Suchen Sie sich daher anwaltliche Unterstützung!

Sie fragen sich vielleicht, womit Ihnen ein Anwalt überhaupt helfen kann? Wir verraten es Ihnen!

Ein Anwalt kann eine Auskunft von der Schufa verlangen. In dieser befindet sich eine Übersicht über Ihre Schufa-Einträge. Anhand dessen kann der Anwalt herausfinden, ob es vielleicht falsche oder unberechtigte Einträge gibt. In diesem Falle kann er Ihnen dazu verhelfen, dass diese gelöscht werden. Hierdurch bessert sich Ihr Score-Wert.

Welche Auswirkungen hat der Score-Wert?

Der Score-Wert ist ein numerischer Wert. Dieser Wert gibt Rückschlüsse auf Ihre Kreditwürdigkeit. Aus diesem Grund dient er vielen Unternehmen als Grundlage für Vertragsentscheidungen.

Haben Sie also einen schlechten Score-Wert, kann Ihnen das viele Probleme bereiten, so z.B. bei einer Wohnungssuche oder einem Kredit.  

Als Anwalt kann ich Ihnen dabei helfen, Ihren Score-Wert zu verbessern. Wenn die Schufa z.B. falsche Daten über Ihre finanzielle oder persönliche Lebenslage gespeichert hat oder datenschutzrechtliche Vorgaben missachtet hat, so kann gegen Ihren Score-Wert vorgegangen werden.

Welche Voraussetzungen für eine Löschung gibt es?

1. Falscheinträge

Damit die Schufa ihre Einträge in der Datenbank speichern darf, braucht sich eine Faktengrundlage. Sind Ihre Schufa-Einträge also fehlerhaft, so verstoßen sie gegen die gesetzlichen Vorschriften und können somit problemlos entfernt werden.

2. Geringfügige Schulden

Liegt eine Forderung vor, die einen Wert von EUR 2.000 nicht übersteigt, so kann der Eintrag sofort gelöscht werden. Die komplette Summe muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen nach der Meldung bezahlt werden. Es muss zudem eine Bestätigung des Gläubigers erfolgen.

3. Titulierte Forderungen

Beantragt der Gläubiger einen Mahnbescheid, weil der Schuldner den Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen ist, so ergibt sich hieraus ein Vollstreckungsbescheid. Damit folgt die Zwangsvollstreckung oder die Vermögensauskunft. Die Schufa gebietet nur eine Option: die offene Forderung muss durch den Schuldner beglichen werden.

Erst, wenn der Schuldner bezahlt hat und der Gläubiger eingewilligt hat, wird der Eintrag entfernt.

Gibt es automatische Fristen zur Löschung bei der Schufa?

Die gewöhnliche Löschfrist für Forderungen liegt bei drei Jahren. Bei fälligen Forderungen wird sich dabei am Jahresende orientiert: eine Eintragung vom 07.07.2024 wird am 31.12.2027 gelöscht. Handelt es sich um Daten aus Schuldnerverzeichnissen von Amtsgerichten, so werden diese auf den Ta genau berechnet.

Ist die Sachlage noch ungeklärt, verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr.

Es ergeben sich insgesamt folgende Fristen:

  • Falscheinträge: sofort
  • Geldbeträge unter 2.000 Euro: sofort, wenn Rückzahlung innerhalb von 2 Wochen erfolgt
  • Infos über Girokonten und Kreditkarten: bis zur Kündigung des Kontos
  • Kreditanträge: 12 Monate nach Anfrage
  • Kreditkonditionen: 12 Monate nach Anfrage (für Firmen nicht sichtbar)
  • Infos über Kredite: 3 Jahre nach Rückzahlung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: 6 Monate – vorzeitig mit Nachweis vom Amtsgericht möglich

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