Strategien gegen Präklusion: Dieser Beitrag zeigt, wie sich verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel in der ZPO dennoch durchsetzen lassen. Besonders effektiv ist die Flucht in die Klageerweiterung oder Widerklage, während die Flucht in die Säumnis oder ein Befangenheitsantrag meist hohe Risiken bergen. Der Artikel gibt praktische Tipps und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
Die Steuerhaftung nach § 69 AO kann Geschäftsführer hart treffen. In unserem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Haftungsfälle und Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung.
Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der Restschuldbefreiung und deren Auswirkungen auf SCHUFA-Einträge. Im Fokus steht die neue, verkürzte Speicherfrist von sechs Monaten, die durch die Rechtsprechung und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestützt wird. Dabei wird erläutert, wie Betroffene ihre Rechte gegenüber der SCHUFA geltend machen können, um nach Abschluss des Insolvenzverfahrens schneller wieder eine unbelastete Bonität zu erreichen. Der Beitrag richtet sich an Schuldner und juristisch Interessierte, die sich über die rechtlichen Möglichkeiten eines Neustarts nach der Restschuldbefreiung informieren möchten.
Das SCHUFA-Scoring ist seit Jahren ein umstrittenes Thema im deutschen Recht. Das System, welches Bonitätsinformationen zu Einzelpersonen zusammenfasst und eine Zahl zur Kreditwürdigkeit generiert, hat einen enormen Einfluss auf das Leben vieler Menschen. Kredite, Mietverhältnisse, Mobilfunkverträge – all das hängt oft von der Zahl ab, die die SCHUFA berechnet. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob das Scoring-Verfahren in Einklang mit den Grundrechten und den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und vergleichen sie mit der deutschen Rechtsprechung.
Haben Inkassounternehmen bei der Einziehung von Forderungen keinen Erfolg, melden sie dies regelmäßig als „Zahlungsstörung“ an die Wirtschaftsauskunftei Schufa. Die Folge: ein negativer Eintrag des Schuldners, der dann Probleme bei der Kreditkartenzahlung oder der Eröffnung eines Girokontos bekommen kann. Das Landgericht (LG) Frankenthal hat nun in einem Eilverfahren gezeigt, dass eine Weitergabe solcher Daten an die Schufa nur in Grenzen zulässig ist. Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden; wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, darf kein Eintrag erfolgen. Werden die Daten trotzdem übermittelt, kann der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.
Probleme mit der Schufa sind nicht unüblich, belasten die Betroffenen aber meistens stark. Daher können Sie ihren Ballast gerne auf uns übertragen. Wir kümmern uns!
Haben Inkassounternehmen bei der Einziehung von Forderungen keinen Erfolg, melden sie dies regelmäßig als „Zahlungsstörung“ an die Wirtschaftsauskunftei Schufa. Die Folge: ein negativer Eintrag des Schuldners, der dann Probleme bei der Kreditkartenzahlung oder der Eröffnung eines Girokontos bekommen kann. Das Landgericht (LG) Frankenthal hat nun in einem Eilverfahren gezeigt, dass eine Weitergabe solcher Daten an die Schufa nur in Grenzen zulässig ist. Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden; wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, darf kein Eintrag erfolgen. Werden die Daten trotzdem übermittelt, kann der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.