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Insolvenzrecht

Ansteigende Zahl von Insolvenzen im Jahr 2024 – Ursachen, rechtliche Probleme und die Überlastung der Gerichte

Das Jahr 2024 ist geprägt von einer dramatischen Zunahme an Insolvenzen in Deutschland. Nachdem in den Vorjahren die Insolvenzquoten durch staatliche Hilfen und Corona-Schutzmaßnahmen niedrig gehalten wurden, erleben wir nun eine Insolvenzwelle, die sich quer durch alle Branchen zieht. Diese Entwicklung stellt nicht nur eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, sondern bringt auch zahlreiche rechtliche Probleme mit sich. Zudem stehen die Gerichte erneut unter einem massiven Druck, was die effektive Bearbeitung von Insolvenzfällen zunehmend erschwert.

Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 305 ff. InsO-Voraussetzungen und Verkürzung des Verfahrens auf 3 Jahre

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, geregelt in den §§ 305 ff. der Insolvenzordnung (InsO), bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Es handelt sich um ein spezielles Verfahren für natürliche Personen, die keine selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben oder ausgeübt haben. Im Jahr 2020 wurde eine wesentliche Reform des Insolvenzrechts vorgenommen, die die Dauer des Verfahrens auf drei Jahre verkürzt hat. In diesem Beitrag beleuchten wir die Voraussetzungen, den Ablauf und die rechtlichen Neuerungen.

Strafbefehl im Insolvenzverfahren – Überblick am Beispiel der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO

Sie haben einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten und wissen nicht, was zu tun ist. Am Beispiel der Insolvenzverschleppung möchte ich Ihnen in einer kurzen Ausführung die Konsequenzen vor Augen führen, wenn Sie nicht reagieren.

Insolvenzrecht – Nutzen Sie unser Insolvenzrechtsportal

Insolvenzrecht – Nutzen Sie unser Insolvenzrechtsportal auf www.insofragen.de. Ratgeber, Musterschreiben und vieles mehr.

Geschäftsführerhaftung und Insolvenzverschleppung

In der Krise des Unternehmens heisst es Ruhe zu bewahren. Wenn das Unternehmen einmal nicht gut läuft und in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss die Unternehmensführung neben der wirtschaftlichen Seite unbedingt an die Insolvenzordnung und insbesondere an die unter Strafe stehende Insolvenzverschleppung denken. Denn der rechtzeitige Insolvenzantrag, für den der Geschäftsführer verantwortlich ist, wird in der Praxis oft deutlich zu spät eingereicht.

Aus dem Insolvenzrecht – Der Mindestlohn ist nicht gegen Insolvenzanfechtung gesichert und steht dieser mithin offen!

Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Dies dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch umfasst das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt (BAG, Urteil v. 25.5.2022 – 6 AZR 497/21).

Insolvenzrecht – Zur Haftung des Strohmann-Geschäftsführers in der GmbH

Auch ein Geschäftsführer, der als Strohmann fungiert, die Wahrnehmung seiner Kompetenzen Dritten überlässt und sich um die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter der Gestaltung nicht kümmert, haftet wegen der Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und nimmt die Nichtabführung (im Sinne bedingten Vorsatzes) zumindest in Kauf.

Insolvenzantragspflicht – Was ist aus Sicht der Organe einer Gesellschaft zu beachten?

Die Insolvenzantragspflicht beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von der Insolvenzreife des Unternehmens. Antragsverpflichtete Organe müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen, um eine zivilrechtliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzrecht

Die Frage die einen Geschäftsführer immer wieder umtreibt, ist die Frage nach der Zahlungsunfähigkeit innerhalb seines Unternehmens. Die Antwort auf die Frage hat nicht nur für Unternehmen, sondern gerade auch für Geschäftsführer in Bezug auf ihre persönliche Haftung eine große Bedeutung.

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