Ein Betriebsübergang ist oft mit Unsicherheit für Arbeitnehmer verbunden. Die Frage, ob und wie sich der Wechsel des Betriebsinhabers auf das eigene Arbeitsverhältnis auswirkt, ist von entscheidender Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang werden im deutschen Arbeitsrecht vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 613a geregelt. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und zeigt, welche Rechte Arbeitnehmer haben.
Was ist ein Betriebsübergang?
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Teil davon von einem neuen Inhaber übernommen wird und dieser die wesentlichen wirtschaftlichen Funktionen weiterführt. Die rechtliche Definition besagt, dass der Betrieb dabei seine Identität behält. Typische Beispiele sind Fusionen, Unternehmenskäufe oder Outsourcing-Prozesse. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, die Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Betriebsinhabers zu schützen und ihnen Kontinuität in ihren Arbeitsverhältnissen zu bieten.
Übergang der Arbeitsverhältnisse
Bei einem Betriebsübergang gehen alle bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über (§ 613a Abs. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Die Arbeitnehmer behalten ihre bisherigen Arbeitsbedingungen bei, und der neue Arbeitgeber muss diese unverändert fortführen. Dazu gehören auch bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die für den Betrieb gelten.
Wichtige Ausnahmen
Ein Übergang der Arbeitsverhältnisse kann in Ausnahmefällen verhindert werden, etwa wenn der Arbeitnehmer dem Übergang ausdrücklich widerspricht oder wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Insolvenz übergeht. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt, und der Schutz der Arbeitnehmer steht dabei im Vordergrund.
Recht zum Widerspruch
Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich und innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Benachrichtigung durch den Arbeitgeber erfolgen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für den Widerspruch, bleibt das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen – allerdings besteht in der häufigen Praxis das Risiko, dass der bisherige Arbeitgeber keine Beschäftigungsmöglichkeit mehrbedingt anbieten kann, was im schlimmsten Fall zu einer betriebsbedingten Kündigung führen kann.
Informationspflicht des Arbeitgebers
Bevor ein Betriebsübergang erfolgt, ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer umfassend über den bevorstehenden Übergang zu informieren. Diese Informationen müssen schriftlich und verständlich erfolgen und sollten folgende Punkte enthalten:
- Zeitpunkt und Grund des Übergangs: Klare Informationen über den Übergang und die Gründe dahinter.
- Anpassung rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für die Arbeitnehmer: Beispielsweise Informationen über Änderungen der Arbeitsbedingungen oder möglicheen.
- Geplante Maßnahmen für die Arbeitnehmer: Hinweise auf betriebliche Maßnahmen wie Betriebsänderungen, mögliche neue Standorte oder strukturelle Veränderungen.
- Widerspruchsrecht und Widerspruchsfrist: Hinweise auf das Recht und die Frist für den Widerspruch.
Kündigungsschutz bei Betriebsübergang
Grundsätzlich dürfen Arbeitsverhältnisse nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden (§ 613a Abs. 4 BGB). Eine Kündigung durch den bisherigen oder neuen Arbeitgeber, die lediglich aufgrund des Übergangs erfolgt, ist unwirksam. Lediglich andere, betriebsbedingte Gründe – wie etwa eine wirtschaftliche Notwendigkeit, den Personalbestand zu reduzieren – können eine Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall jedoch nachweisen, dass die Kündigung aus betrieblichen Erfordernissen erfolgt und nicht als Folge des Betriebsübergangs.
Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge bleiben grundsätzlich bestehen, wenn ein Betriebsübergang erfolgt. Der neue Inhaber ist verpflichtet, diese Regelungen weiter anzuwenden, solange sie in dem übergehenden Betrieb gelten. Eine Kündigung oder Änderung der Regelungen ist erst nach einem Jahr möglich, es sei denn, es wird eine einvernehmliche Anpassung mit dem Arbeitnehmervertretern oder dem Betriebsrat vereinbart. Dies schützt die Arbeitnehmer vor einer unmittelbaren Verletzung ihrer Arbeitsbedingungen nach dem Übergang.
Fazit:
Ein Betriebsübergang bringt oft Veränderungen für Arbeitnehmer mit sich. Dennoch schützt das deutsche Arbeitsrecht die Rechte der Arbeitnehmer, um den Übergang möglichst reibungslos und ohne Verlust von Ansprüchen und Arbeitsbedingungen zu gestalten. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind und im Falle eines Betriebsübergangs ihre Rechte wahrnehmen können. Die gesetzlich geregelte Informationspflicht sowie das Recht zum Widerspruch sind wesentliche Instrumente, um Arbeitnehmer in solchen Situationen zu schützen und ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.