Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die dazu führt, dass ein gefahrloses Anhalten bei Gelb nicht mehr möglich ist, entlastet den Betroffenen, wie eine nicht an die Witterungsbedingungen angepasste Geschwindigkeit, nicht.
Berufstätigen Eltern ein bekanntes Problem - die Kitaplatzsuche! Oft gestaltet sich dies schwieriger als man Denken sollte, wobei ja jedes Kind eigentlich ein Anrecht auf ein Betreuungsplatz hat.. Doch die Kommunen haben lange Zeit geschlafen und die Kapazitäten sind sehr begrenzt.
Sie haben einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten und wissen nicht, was zu tun ist.
Am Beispiel der Insolvenzverschleppung möchte ich Ihnen in einer kurzen Ausführung die Konsequenzen vor Augen führen, wenn Sie nicht reagieren.
Haben Inkassounternehmen bei der Einziehung von Forderungen keinen Erfolg, melden sie dies regelmäßig als „Zahlungsstörung“ an die Wirtschaftsauskunftei Schufa. Die Folge: ein negativer Eintrag des Schuldners, der dann Probleme bei der Kreditkartenzahlung oder der Eröffnung eines Girokontos bekommen kann. Das Landgericht (LG) Frankenthal hat nun in einem Eilverfahren gezeigt, dass eine Weitergabe solcher Daten an die Schufa nur in Grenzen zulässig ist. Der Schuldner muss über die Informationsweitergabe unterrichtet werden; wenn er bestreitet, dass die Forderung besteht, darf kein Eintrag erfolgen. Werden die Daten trotzdem übermittelt, kann der Schuldner verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird.
Ist man Mieter eine Wohnung, in der man sich wohlfühlt und auch sonst alles für einen stimmt, möchte man selbstverständlich gerne in dieser Wohnung bleiben. Doch was ist, wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigt und Eigenbedarf anmeldet?
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Die erforderliche Überprüfung, ob ein gegebener Lebenssachverhalt einen wichtigen Grund in diesem Sinne darstellt, vollzieht sich zweistufig: Im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB ist zunächst zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls als wichtiger Kündigungsgrund an sich geeignet ist. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht“, so das LAG Rheinland-Pfalz in seiner Urteilsbegründung ausführend.
Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kann dem Arbeitgeber unzumutbar sein. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Elmshorn entschieden.
In der Krise des Unternehmens heisst es Ruhe zu bewahren. Wenn das Unternehmen einmal nicht gut läuft und in finanzielle Schwierigkeiten gerät, muss die Unternehmensführung neben der wirtschaftlichen Seite unbedingt an die Insolvenzordnung und insbesondere an die unter Strafe stehende Insolvenzverschleppung denken. Denn der rechtzeitige Insolvenzantrag, für den der Geschäftsführer verantwortlich ist, wird in der Praxis oft deutlich zu spät eingereicht.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Dies dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch umfasst das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt (BAG, Urteil v. 25.5.2022 – 6 AZR 497/21).
Mobbing am Arbeitsplatz ist leider auch heutzutage immer noch präsent. Vor Allem Vorgesetzte sind häufig die Mobbing Verursacher, wodurch sich die Arbeitnehmer oft nicht trauen, rechtlich dagegen vorzugehen.
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal klargestellt.