Mittwoch, Oktober 30, 2024

Tag: Markenrecht

Domainnamen und Markenrecht – Konflikte und Lösungsansätze

In der heutigen, digital geprägten Welt sind Domainnamen wesentliche Bestandteile der Identität und Auffindbarkeit eines Unternehmens im Internet. Doch die Wahl und Registrierung von Domainnamen eröffnet zunehmend rechtliche Konfliktpotenziale. Besonders im Markenrecht führen Streitigkeiten zwischen Markeninhabern und Domaininhabern häufig zu komplexen juristischen Auseinandersetzungen. In diesem Artikel betrachten wir die Grundprinzipien des Markenrechts im Zusammenhang mit Domainnamen und beleuchten Strategien zur Konfliktbewältigung.

Schutz von Mode-Designs: Möglichkeiten und Grenzen

In der Modebranche sind kreative Designs ein zentraler Erfolgsfaktor und tragen entscheidend zur Markenidentität bei. Doch kaum eine Branche...

Markenpiraterie und Plagiate in der Designbranche: Prävention und rechtliche Schritte

Markenpiraterie und Plagiate sind in der Designbranche weit verbreitete Probleme, die sowohl den wirtschaftlichen Erfolg als auch die Markenidentität...

Markenrechtliche Aspekte im E-Commerce und auf Social Media

Der E-Commerce und Social Media sind heute zentrale Plattformen für Unternehmen, um ihre Produkte und Marken zu präsentieren. Während...

Domainnamen und Markenrecht: Konflikte und Lösungsansätze

In der heutigen, digital geprägten Welt sind Domainnamen wesentliche Bestandteile der Identität und Auffindbarkeit eines Unternehmens im Internet. Doch...

Markenschutz am Beispiel des Lindt-Goldhasen

Im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. Juli 2021 (Az. I ZR 139/20) entschied das Gericht, dass der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ markenrechtlichen Schutz genießt. Dieses Urteil ist besonders interessant, da es den Markenschutz für eine Farbe und nicht für ein typisches Markenlogo oder eine Wortmarke betrifft. Damit wir verstehen, warum und wie eine Farbe wie der Goldton des „Lindt-Goldhasen“ markenrechtlich geschützt werden kann, ist es wichtig, die rechtlichen Hintergründe und die Begründung des BGH zu beleuchten.