Strategien gegen Präklusion: Dieser Beitrag zeigt, wie sich verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel in der ZPO dennoch durchsetzen lassen. Besonders effektiv ist die Flucht in die Klageerweiterung oder Widerklage, während die Flucht in die Säumnis oder ein Befangenheitsantrag meist hohe Risiken bergen. Der Artikel gibt praktische Tipps und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
Die Steuerhaftung nach § 69 AO kann Geschäftsführer hart treffen. In unserem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Haftungsfälle und Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung.
Die Frage, ob der Verfassungsschutz unabhängig ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es gibt klare institutionelle Mechanismen, die die Unabhängigkeit der Behörde gewährleisten sollen, wie die parlamentarische Kontrolle und die verfassungsrechtliche Verankerung. Dennoch gibt es berechtigte Kritikpunkte, die zeigen, dass die Behörde nicht immer völlig frei von politischen Einflüssen agiert. Die Nähe zur Exekutive und vergangene Skandale werfen Zweifel an der vollständigen Unabhängigkeit auf.
Letztlich kommt es darauf an, wie transparent und rechtsstaatlich der Verfassungsschutz seine Arbeit verrichtet. Eine engmaschigere parlamentarische Kontrolle und eine stärkere Unabhängigkeit von der Exekutive könnten dazu beitragen, das Vertrauen in die Arbeit der Behörde weiter zu stärken und sicherzustellen, dass sie wirklich als neutraler Wächter der Demokratie agiert.
Die Frage, ob der Bundestag ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) beim Bundesverfassungsgericht beantragen sollte, ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich hochkomplex. Die Forderung nach einem Parteiverbot kommt immer wieder auf, da die AfD von verschiedenen Seiten als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Der Bundesjustizminister sieht jedoch erhebliche Gefahren in einem solchen Schritt und betont, dass Verbotsverfahren nur angestrengt werden sollten, wenn eine hohe Aussicht auf Erfolg besteht. Dieser Artikel analysiert die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot und die möglichen Folgen eines solchen Verfahrens.
Artikel 5 Grundgesetz – Kunstfreiheit (Art. 5 GG)
Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) garantiert die Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, und insbesondere die Kunstfreiheit. Die Kunstfreiheit wird durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt und umfasst sowohl die Freiheit des Schaffens als auch die Freiheit der Verbreitung von Kunst.