Dienstag, November 5, 2024

Kunstfreiheit

Was verstehen wir eigentlich unter der Kunstfreiheit nach Art. 5 GG?

Artikel 5 Grundgesetz – Kunstfreiheit (Art. 5 GG) Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) garantiert die Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, und insbesondere die Kunstfreiheit. Die Kunstfreiheit wird durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt und umfasst sowohl die Freiheit des Schaffens als auch die Freiheit der Verbreitung von Kunst.
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