Strategien gegen Präklusion: Dieser Beitrag zeigt, wie sich verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel in der ZPO dennoch durchsetzen lassen. Besonders effektiv ist die Flucht in die Klageerweiterung oder Widerklage, während die Flucht in die Säumnis oder ein Befangenheitsantrag meist hohe Risiken bergen. Der Artikel gibt praktische Tipps und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
Die Steuerhaftung nach § 69 AO kann Geschäftsführer hart treffen. In unserem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Haftungsfälle und Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung.
Dieser Artikel erläutert die Erbunwürdigkeit als rechtliches Mittel im Erbrecht, das dazu führt, dass ein Erbe aufgrund schwerwiegender Verfehlungen vom Nachlass ausgeschlossen wird. Er erklärt die rechtlichen Voraussetzungen für die Erbunwürdigkeit, typische Fälle aus der Rechtsprechung und die Konsequenzen für betroffene Erben. Zudem werden Möglichkeiten zur Verteidigung gegen eine Erbunwürdigkeit und die Auswirkungen auf den Nachlass der übrigen Erben beschrieben. Der Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die Bedeutung der Erbunwürdigkeit als Schutzinstrument für das Erbrecht.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erbrechts. Er stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige auch dann einen Teil des Nachlasses erhalten, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht vollständig entzogen werden, allerdings gibt es rechtliche Möglichkeiten, ihn zu beschränken oder in bestimmten Fällen zu verwirken. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch erläutert, sowie die Möglichkeiten zur Verwirkung oder Begrenzung des Anspruchs.
Wenn ein Erblasser einen Angehörigen bzw. Erbberechtigten vom Erbe ausschließt, hat diese Person dennoch eine Pflichtteilsberechtigung. Es steht ihr ein gesetzlich definierter Teil vom Erbe zu. In der Regel handelt es sich bei den betroffenen Erben um Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner. Bezahlen oder aushändigen muss diesen Pflichtteil der Erbe.