Strategien gegen Präklusion: Dieser Beitrag zeigt, wie sich verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel in der ZPO dennoch durchsetzen lassen. Besonders effektiv ist die Flucht in die Klageerweiterung oder Widerklage, während die Flucht in die Säumnis oder ein Befangenheitsantrag meist hohe Risiken bergen. Der Artikel gibt praktische Tipps und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
Die Steuerhaftung nach § 69 AO kann Geschäftsführer hart treffen. In unserem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Haftungsfälle und Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung.
Wenn ein Erbe die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung gemäß § 1944 BGB versäumt, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen. Dies bedeutet, dass der Erbe alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernimmt, einschließlich der unbeschränkten Haftung für dessen Lizenzen. Dennoch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, diesen Fehler zu heilen und die Erbschaft nachträglich abzulehnen.
Die Erbenhaftung ist ein zentrales Thema des Erbrechts, das für Erben und potenzielle Erben weitreichende Folgen haben kann. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen der Erbenhaftung, Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung sowie aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung eingehend behandelt.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erbrechts. Er stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige auch dann einen Teil des Nachlasses erhalten, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht vollständig entzogen werden, allerdings gibt es rechtliche Möglichkeiten, ihn zu beschränken oder in bestimmten Fällen zu verwirken. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch erläutert, sowie die Möglichkeiten zur Verwirkung oder Begrenzung des Anspruchs.
Wenn ein Erblasser einen Angehörigen bzw. Erbberechtigten vom Erbe ausschließt, hat diese Person dennoch eine Pflichtteilsberechtigung. Es steht ihr ein gesetzlich definierter Teil vom Erbe zu. In der Regel handelt es sich bei den betroffenen Erben um Verwandte oder Ehe-/Lebenspartner. Bezahlen oder aushändigen muss diesen Pflichtteil der Erbe.