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Das Recht am eigenen Bild in sozialen Medien: Welche Rechte haben Personen in Bezug auf Fotos und Videos?

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In Zeiten sozialer Medien wie Instagram, Facebook und TikTok sind Fotos und Videos ein fester Bestandteil des täglichen Lebens geworden. Oftmals werden Bilder von Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder öffentlichen Orten ohne weiteres Nachdenken online geteilt. Doch die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn dies ohne die Zustimmung der abgebildeten Person geschieht. Der Schutz des „Rechts am eigenen Bild“ bietet Personen in Deutschland und der EU umfassende Rechte, um sich gegen unerwünschte Veröffentlichung zu wehren. In diesem Artikel beleuchten wir, welche rechtlichen Grundlagen das Recht am eigenen Bild bietet, wie es in sozialen Medien greift und welche Ausnahmen bestehen.

Was bedeutet das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und gibt jedem Menschen die Kontrolle darüber, ob und wie Bilder oder Videos, auf denen er zu erkennen ist, veröffentlicht werden. Dieses Recht ist in Deutschland im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt, insbesondere in den §§ 22 und 23 KUG. Grundsätzlich dürfen Fotos und Videos einer Person nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.

Ohne die Zustimmung der betroffenen Person kann die Veröffentlichung einer Aufnahme zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts führen und rechtliche Ansprüche nach sich ziehen – beispielsweise Unterlassungsansprüche oder Schadenersatz. Dies gilt besonders für Fotos, die in einem Kontext verbreitet werden, der das Ansehen oder die Privatsphäre der Person beeinträchtigt.

Das Recht am eigenen Bild in sozialen Medien

In sozialen Medien wird das Recht am eigenen Bild oft missachtet, sei es durch private Nutzer, die Bilder von Freunden ohne deren Zustimmung posten, oder durch Influencer und Unternehmen, die Menschen als „Hintergrundmotive“ verwenden. Plattformen wie Instagram oder Facebook erleichtern das Teilen und Weiterverbreiten von Bildern, was für die abgebildeten Personen schnell problematisch werden kann.

Die Herausforderung im sozialen Netzwerk besteht darin, dass einmal gepostete Bilder vielfach geteilt und verbreitet werden und eine Löschung schwierig oder gar unmöglich sein kann. Abgebildete Personen haben dennoch das Recht, die Löschung ihrer Bilder von der ursprünglichen Quelle zu verlangen und können gegen den Nutzer vorgehen, der das Bild ohne Erlaubnis veröffentlicht hat. Insbesondere bei Bildern, die in einem kommerziellen Kontext genutzt werden, greift das Recht am eigenen Bild sehr streng, da der wirtschaftliche Vorteil zulasten der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person geht.

Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild

Obwohl das Recht am eigenen Bild weitreichend ist, gibt es gesetzlich definierte Ausnahmen, die eine Veröffentlichung ohne Zustimmung erlauben. Diese Ausnahmen betreffen insbesondere Bilder, die von „Personen der Zeitgeschichte“, Versammlungen und öffentlichen Ereignissen stammen:

  1. Personen der Zeitgeschichte: Bilder von Personen, die aufgrund ihres öffentlichen Status im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen (z. B. Politiker, Prominente), dürfen grundsätzlich ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn das Bild in einem Zusammenhang veröffentlicht wird, der das öffentliche Interesse widerspiegelt und die Privatsphäre der Person nicht verletzt.
  2. Bilder von Versammlungen und öffentlichen Veranstaltungen: Bei öffentlichen Ereignissen wie Demonstrationen, Konzerten oder Volksfesten können Fotos von Teilnehmern ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht werden. Wichtig ist jedoch, dass die Personen Teil der Veranstaltung und nicht im Vordergrund oder besonders hervorgehoben sind.
  3. Bilder, die nicht im Fokus auf eine Person gerichtet sind: Wenn eine Person zufällig Teil eines größeren Bildausschnitts ist, beispielsweise bei einem Stadtbild oder Landschaftsfoto, ist eine Zustimmung nicht erforderlich, solange die Person nicht im Zentrum des Bildes steht oder besonders hervorgehoben wird.

Rechtliche Schritte bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Wird das Recht am eigenen Bild verletzt, haben die Betroffenen verschiedene rechtliche Möglichkeiten:

  1. Aufforderung zur Löschung: Der erste Schritt ist, den Verfasser oder die Plattform aufzufordern, das Bild zu löschen. Die meisten sozialen Netzwerke bieten hierfür spezielle Meldeoptionen.
  2. Unterlassungsanspruch: Betroffene können eine Unterlassungserklärung fordern, mit der der Verfasser sich verpflichtet, das Bild künftig nicht mehr zu veröffentlichen. Eine solche Unterlassungserklärung kann oft außergerichtlich durch eine Abmahnung erreicht werden.
  3. Schadensersatz und Schmerzensgeld: Bei schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, beispielsweise durch ehrverletzende Darstellungen, kann die betroffene Person Schadensersatz und unter bestimmten Umständen auch Schmerzensgeld verlangen.
  4. Gerichtliche Schritte: Wenn der Verfasser sich weigert, das Bild zu löschen oder eine Unterlassungserklärung abzugeben, bleibt der Klageweg. Vor Gericht wird dann geprüft, ob das Bild eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt und wie das Bild im Zusammenhang genutzt wurde.

Tipps für die rechtssichere Nutzung von Bildern in sozialen Medien

  1. Einwilligung einholen: Vor der Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen erkennbar sind, sollte stets die Zustimmung der abgebildeten Person eingeholt werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Bild in einem Zusammenhang veröffentlicht wird, der für die Person nachteilig sein könnte.
  2. Nutzer- und Datenschutzrichtlinien beachten: Plattformen wie Instagram und Facebook haben eigene Richtlinien für den Umgang mit Bildern und Persönlichkeitsrechten. Es lohnt sich, diese Vorgaben zu kennen und zu beachten, um eine rechtliche Absicherung zu haben.
  3. Öffentliche Ereignisse und Veranstaltungen: Bei Bildern von öffentlichen Ereignissen sollte darauf geachtet werden, dass einzelne Personen nicht hervorgehoben oder in einem negativen Licht dargestellt werden. Hier gilt es, das Bild im Gesamtkontext der Veranstaltung zu zeigen.
  4. Verzicht auf kommerzielle Nutzung ohne Erlaubnis: Bilder, die in einem geschäftlichen Zusammenhang verwendet werden sollen, bedürfen in der Regel einer klaren Einwilligung der abgebildeten Person. Für Unternehmen und Influencer ist dies besonders wichtig, da eine kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung erhebliche rechtliche Risiken birgt.

Fazit

Das Recht am eigenen Bild ist ein essenzieller Bestandteil des Persönlichkeitsschutzes und ermöglicht es Menschen, die Kontrolle über die Veröffentlichung und Verbreitung von Bildern zu behalten, auf denen sie erkennbar sind. In sozialen Medien wird dieses Recht jedoch häufig missachtet, was schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Wer Bilder veröffentlicht, sollte sich daher stets bewusst sein, dass die Rechte der abgebildeten Personen zu wahren sind. Durch Einholen der Einwilligung und Beachtung der Ausnahmen kann das Recht am eigenen Bild rechtssicher berücksichtigt werden, um sowohl den Schutz der Privatsphäre als auch die freie Meinungsäußerung in sozialen Netzwerken zu gewährleisten.

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