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Medienrecht & Social Media

Unterlassungsklage – Schlechte Bewertung im Online-Portal – Verfasser muss Tatsachen beweisen

Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird. Dies hat das Landgericht (LG) Frankenthal klargestellt.

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