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Insolvenzantragsverfahren & Insolvenzantrag

Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 305 ff. InsO-Voraussetzungen und Verkürzung des Verfahrens auf 3 Jahre

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, geregelt in den §§ 305 ff. der Insolvenzordnung (InsO), bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Es handelt sich um ein spezielles Verfahren für natürliche Personen, die keine selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben oder ausgeübt haben. Im Jahr 2020 wurde eine wesentliche Reform des Insolvenzrechts vorgenommen, die die Dauer des Verfahrens auf drei Jahre verkürzt hat. In diesem Beitrag beleuchten wir die Voraussetzungen, den Ablauf und die rechtlichen Neuerungen.

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Insolvenzantragspflicht – Was ist aus Sicht der Organe einer Gesellschaft zu beachten?

Die Insolvenzantragspflicht beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von der Insolvenzreife des Unternehmens. Antragsverpflichtete Organe müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen, um eine zivilrechtliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.