Dienstag, Oktober 22, 2024

Tag: Grundgesetz

Was verstehen wir eigentlich unter der Kunstfreiheit nach Art. 5 GG?

Artikel 5 Grundgesetz – Kunstfreiheit (Art. 5 GG) Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) garantiert die Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, und insbesondere die Kunstfreiheit. Die Kunstfreiheit wird durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt und umfasst sowohl die Freiheit des Schaffens als auch die Freiheit der Verbreitung von Kunst.