Dienstag, Oktober 22, 2024

Tag: Erbe

Verpasste Frist zur Erbausschlagung – Vorgehensweise und Heilungsmöglichkeiten

Wenn ein Erbe die sechswöchige Frist zur Erbausschlagung gemäß § 1944 BGB versäumt, gilt die Erbschaft grundsätzlich als angenommen. Dies bedeutet, dass der Erbe alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernimmt, einschließlich der unbeschränkten Haftung für dessen Lizenzen. Dennoch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, diesen Fehler zu heilen und die Erbschaft nachträglich abzulehnen.