Strategien gegen Präklusion: Dieser Beitrag zeigt, wie sich verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel in der ZPO dennoch durchsetzen lassen. Besonders effektiv ist die Flucht in die Klageerweiterung oder Widerklage, während die Flucht in die Säumnis oder ein Befangenheitsantrag meist hohe Risiken bergen. Der Artikel gibt praktische Tipps und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
Die Steuerhaftung nach § 69 AO kann Geschäftsführer hart treffen. In unserem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Haftungsfälle und Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung.
Die Insolvenzantragspflicht ist eine der zentralen Pflichten für Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs. Sie dienen dem Schutz der Gläubiger und der Vermeidung von Rechtsmissbrauch in der Unternehmensführung. Werden Fristen zur Insolvenzantragstellung nicht eingehalten, drohen Geschäftsführern erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Dieser Beitrag bietet einen detaillierten Überblick über die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, die Fristen zur Stellung des Insolvenzantrags und die möglichen Sanktionen für Verstöße, die sich durch die Änderungen der letzten Jahre verschärft haben.
Die Insolvenzantragspflicht beginnt im Zeitpunkt der Kenntnis von der Insolvenzreife des Unternehmens. Antragsverpflichtete Organe müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen, um eine zivilrechtliche Haftungstatbestände und strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.