Strategien gegen Präklusion: Dieser Beitrag zeigt, wie sich verspätete Angriffs- und Verteidigungsmittel in der ZPO dennoch durchsetzen lassen. Besonders effektiv ist die Flucht in die Klageerweiterung oder Widerklage, während die Flucht in die Säumnis oder ein Befangenheitsantrag meist hohe Risiken bergen. Der Artikel gibt praktische Tipps und beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung zu diesen Themen.
Die Steuerhaftung nach § 69 AO kann Geschäftsführer hart treffen. In unserem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen, Haftungsfälle und Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung.
Künstliche Intelligenz und das Recht: Unser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über das KI-Gesetz, Haftungsfragen und den Datenschutz. Mit praktischen Beispielen und aktuellen Gerichtsurteilen wie dem des EuGH (Rs. C-158/22) zeigen wir, wie sich das Recht an die Technologie anpasst.
Die aktuelle Rechtslage in Deutschland besagt, dass urheberrechtlicher Schutz nur für Werke gilt, die als "persönliche geistige Schöpfungen" eines Menschen definiert sind (§ 2 Abs. 2 UrhG). Daher genießen Inhalte, die ausschließlich von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden, keinen Urheberrechtsschutz, da ihnen der menschliche Schöpfungsakt fehlt.
Allerdings kann der Einsatz von KI als Hilfsmittel betrachtet werden. Wenn ein Mensch die KI gezielt einsetzt und dabei kreative Entscheidungen trifft, kann das resultierende Werk als persönliche geistige Schöpfung angesehen werden und somit urheberrechtlichen Schutz genießen. Entscheidend ist der Grad des menschlichen Einflusses auf das Endergebnis.
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Bewertung von KI-generierten Inhalten noch in der Entwicklung ist. Zukünftige Gesetzesänderungen oder Gerichtsurteile könnten die aktuelle Rechtslage beeinflussen.