Arbeiten von zu Hause und die steuerliche Absetzbarkeit
Die Arbeit im Homeoffice ist längst nicht mehr nur eine pandemiebedingte Ausnahme, sondern ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags vieler Beschäftigter. Um die zusätzlichen Kosten, die durch das Arbeiten von zu Hause entstehen, steuerlich zu berücksichtigen, hat der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Ab 2023 wurde diese Regelung verbessert und entfristet, was für viele Arbeitnehmer erhebliche steuerliche Vorteile bietet. Doch wie genau funktioniert die Pauschale, und was ist bei der Steuererklärung 2024 zu beachten?
Die aktuellen Regelungen zur Homeoffice-Pauschale
Seit Januar 2023 können Steuerpflichtige sechs Euro pro Tag geltend machen, an dem sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben. Die Pauschale ist auf maximal 1.260 Euro jährlich begrenzt, was 210 Homeoffice-Tagen entspricht. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, ihre Kosten für Strom, Heizung und andere Ausgaben einfacher steuerlich berücksichtigen können.
Wer kann die Pauschale nutzen?
Die Homeoffice-Pauschale steht allen Steuerpflichtigen zur Verfügung, die ihre beruflichen Tätigkeiten ausschließlich von zu Hause aus ausüben, unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist. Diese Regelung bietet vor allem jenen Vorteile, die keinen eigenen Raum für ihre Arbeit nutzen, sondern beispielsweise am Küchentisch arbeiten. Wichtig ist, dass die Tätigkeit an den geltend gemachten Tagen ausschließlich im Homeoffice erfolgt. Wer an einem Tag sowohl zu Hause arbeitet als auch die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann die Pauschale für diesen Tag nicht ansetzen.
Wie wird die Pauschale steuerlich berücksichtigt?
Die Homeoffice-Pauschale wird als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen und zählt zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der derzeit 1.230 Euro beträgt. Arbeitnehmer, deren Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, profitieren von der zusätzlichen Absetzung der Homeoffice-Tage. Wer mit seinen gesamten beruflichen Ausgaben über den Pauschbetrag hinauskommt, sollte sämtliche Kosten einzeln in der Anlage N der Steuererklärung auflisten, um den maximalen steuerlichen Vorteil zu erzielen.
Welche zusätzlichen Kosten können geltend gemacht werden?
Neben der Homeoffice-Pauschale können weitere beruflich bedingte Ausgaben, wie Arbeitsmittel, anteilige Kosten für Telefon und Internet sowie Fahrtkosten, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Diese sind nicht in der Pauschale enthalten und sollten separat in der Steuererklärung aufgeführt werden. Für die steuerliche Anerkennung dieser Kosten ist eine genaue Dokumentation erforderlich, um den beruflichen Bezug nachzuweisen.
Tipps für die Steuererklärung 2024
Arbeitnehmer sollten ihre Homeoffice-Tage genau dokumentieren, um die Pauschale korrekt ansetzen zu können. Dies kann durch Kalendereinträge oder andere Nachweise erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, die beruflich bedingten Kosten wie Arbeitsmittel und Internetgebühren genau zu erfassen, da diese zusätzlich zur Pauschale geltend gemacht werden können.
Fazit: Einfache Möglichkeit zur steuerlichen Entlastung
Die Homeoffice-Pauschale bietet Arbeitnehmern eine unbürokratische Möglichkeit, die durch das Arbeiten von zu Hause entstehenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Die entfristete Regelung erleichtert es, die Pauschale langfristig zu nutzen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Wer seine Arbeitstage im Homeoffice gut dokumentiert und zusätzliche berufliche Kosten berücksichtigt, kann seine Steuerlast erheblich reduzieren.