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Das Recht am eigenen Bild – Was ist erlaubt, was ist verboten?

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In einer Zeit, in der nahezu jeder ein Smartphone besitzt und Fotos oder Videos spontan erstellen und online teilen kann, gewinnt das Recht am eigenen Bild immer mehr an Bedeutung. Dieses Recht schützt die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen und legt fest, wann und wie Bilder von Personen ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, was erlaubt ist und wann das Gesetz die Veröffentlichung von Bildern verbietet.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild ist im deutschen Recht im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert, insbesondere in den §§ 22 und 23 KUG . Es gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und schützt jede Person davor, ohne Zustimmung auf Fotos oder Videos abgebildet und veröffentlicht zu werden. Grundsätzlich darf das Bildnis einer Person nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet werden. Dieses Recht gilt für Fotos, Videos und andere bildliche Darstellungen.

Einwilligung: Die Grundregel

Die wichtigste Regel des Rechts am eigenen Bild lautet: Ohne Einwilligung darf ein Bild einer Person nicht veröffentlicht werden . Diese Einwilligung kann mündlich oder schriftlich übermittelt werden, es ist jedoch empfehlenswert, sie schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die abgebildete Person ihre Meinung ändert oder die Veröffentlichung in einem anderen Kontext erfolgt, als ursprünglich vereinbart.

Ausnahmen von der Einwilligungspflicht bestehen jedoch in bestimmten Fällen, die das Gesetz definiert. Es gibt also Situationen, in denen das Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung schwerer wiegt als das Interesse des Einzelnen am Schutz seiner Privatsphäre.

Ausnahmen: Wann ist eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung zulässig?

Das Kunsturhebergesetz listet einige Ausnahmen auf, bei denen die Veröffentlichung eines Bildes ohne Zustimmung der abgebildeten Person zulässig ist. Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören:

  1. Bilder von Personen der Zeitgeschichte : Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, wie Politiker, Prominente oder bekannte Persönlichkeiten, können unter bestimmten Umständen ohne ihre Zustimmung fotografiert und veröffentlicht werden. Hier überwiegt das öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt – der Schutz der Privatsphäre ist auch für öffentliche Personen nicht aufgehoben.
  2. Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Ereignissen : Fotos von öffentlichen Veranstaltungen oder Menschenansammlungen dürfen ebenfalls ohne Einwilligung veröffentlicht werden, solange die abgebildeten Personen als Teil der Gruppe erscheinen und nicht gezielt herausgestellt werden. Typische Beispiele sind Demonstrationen, Konzerte oder Sportveranstaltungen.
  3. Beiwerk : Personen, die zufällig im Hintergrund eines Bildes erscheinen, das primär ein anderes Motiv zeigt, fallen unter die sogenannte „Beiwerk“-Regelung. Ein Beispiel wäre ein Bild eines Gebäudes, auf dem zufällige Passanten zu sehen sind. Diese Regelung erlaubt die Veröffentlichung solcher Fotos, solange die Personen nicht als Hauptmotiv im Vordergrund stehen.
  4. Höheres Interesse der Kunst : Unter bestimmten Umständen kann das Interesse der Kunst an einer freien Gestaltung die Interessen der abgebildeten Personen überwiegen. Diese Ausnahme ist jedoch eng gefasst und findet meist nur bei künstlerischen oder dokumentarischen Arbeiten Anwendung.

Grenzen und Schutzbereiche des Rechts am eigenen Bild

Auch bei den oben genannten Ausnahmen muss der Schutz der Privatsphäre gewahrt bleiben. Der Schutz der Intimsphäre ist besonders hoch, und Aufnahmen, die eine Person in ihrem privaten oder intimen Umfeld zeigen, dürfen selbst bei öffentlichem Interesse nicht ohne weiteres veröffentlicht werden. Hier haben die Gerichte klargestellt, dass das Interesse an einer Berichterstattung gegenüber dem Persönlichkeitsrecht zurücktreten muss.

Kinder und Jugendliche genießen einen noch stärkeren Schutz, da sie als besonders schutzbedürftig gelten. Fotos von Minderjährigen dürfen grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung der Eltern veröffentlicht werden. Dieser besondere Schutz gilt auch dann, wenn Kinder in der Öffentlichkeit oder bei Veranstaltungen abgebildet werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wer das Recht am eigenen Bild verletzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Betroffene Personen haben mehrere Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Veröffentlichungen zu wehren:

  1. Unterlassungsanspruch : Die betroffene Person kann eine Unterlassungsklage einreichen und die Löschung oder Rücknahme der Veröffentlichung verlangen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann dies auch bedeuten, dass bereits veröffentlichte Bilder zurückgezogen werden müssen.
  2. Schadensersatz und Schmerzensgeld : Betroffene können Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen, insbesondere wenn die Veröffentlichung einen persönlichen oder kommerziellen Schaden verursacht hat. Dies gilt vor allem, wenn das Bild in einem sinnvollen Kontext verwendet wird oder das Persönlichkeitsrecht schwer verletzt wurde.
  3. Gegendarstellung : Wenn das veröffentlichte Bild in einem falschen oder verfälschten Zusammenhang steht, kann die abgebildete Person eine Gegendarstellung verlangen. Das Medium ist verpflichtet, diese Gegendarstellung in gleicher Form und Reichweite zu veröffentlichen.

Recht am eigenen Bild und sozialen Medien

In den sozialen Medien entstehen häufig Situationen, in denen das Recht am eigenen Bild missachtet wird. Fotos und Videos werden oft spontan und ohne Einwilligung der abgebildeten Personen geteilt und verbreitet. Auch hier gilt jedoch das Recht am eigenen Bild, und eine Veröffentlichung ohne Einwilligung ist unzulässig. Besonders problematisch sind Plattformen, auf denen Bilder schnell und weit verbreitet werden können. Eine unrechtmäßige Veröffentlichung lässt sich oft nur schwer zurückverfolgen und vollständig löschen.

Für Influencer, Unternehmen und Privatpersonen, die Inhalte auf Social Media teilen, ist es wichtig, stets das Einverständnis der abgebildeten Personen einzuholen und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild können auch hier rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Fazit:

Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsschutzes und schafft einen klaren Rahmen, wann Bilder und Videos von Personen veröffentlicht werden dürfen. Während es Ausnahmen gibt, die eine Veröffentlichung ohne Einwilligung rechtfertigen, muss dabei stets der Schutz der Privatsphäre gewahrt bleiben. In einer zunehmend visuellen und vernetzten Welt ist es entscheidend, die Rechte am eigenen Bild zu respektieren und zu wissen, wann eine Einwilligung erforderlich ist. Nur so lassen sich Konflikte und rechtliche Probleme vermeiden.

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