1. Steuerliche Einordnung: Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?
Die erste wichtige Frage im Steuerrecht für Influencer ist, ob es sich bei der Tätigkeit um eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Diese Verordnung ist entscheidend für die Besteuerung, da sie Auswirkungen auf die Steuerpflicht und den Abzug von Betriebsausgaben hat.
a) Gewerbliche Tätigkeit
Influencer, die regelmäßige und nachhaltige Einnahmen durch Produktplatzierungen, Werbung und den Verkauf eigener Produkte erzielen, üben in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit aus. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht besteht und sich die Aktivitäten auf die Förderung oder den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen beziehen. Gewerbliche Tätigkeiten sind in Deutschland gewerbesteuerpflichtig, sobald der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird.
b) Freiberufliche Tätigkeit
Falls Influencer in erster Linie künstlerische oder journalistische Inhalte produzieren und keine Produkte bewerben, kann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Diese Tätigkeiten sind gewerbesteuerfrei und können vorteilhafte steuerliche Regelungen in Anspruch nehmen. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist oft schwierig und wird im Zweifel von der Finanzverwaltung im Einzelfall geprüft.
2. Einnahmenarten und deren steuerliche Behandlung
Influencer generieren Einnahmen aus verschiedenen Quellen. Für jede dieser Einnahmenarten gibt es spezifische steuerliche Regelungen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen.
a) Werbung und Sponsoring
Einnahmen aus Werbung und Sponsoring zählen zu den häufigsten Einnahmen von Influencern. Diese Einnahmen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Hierzu zählen Entgelte, die Influencer für das Bewerben von Produkten oder Marken erhalten. Auch Sachzuwendungen, wie kostenlose Produkte oder Reisen, zählen zu steuerpflichtigen Einnahmen. Diese sind zum sogenannten „Marktwert“ zu versteuern, dh, der Wert des Produkts oder der Dienstleistung muss angesetzt werden, auch wenn der Influencer kein Geld erhalten hat.
b) Affiliate-Marketing und Provisionen
Affiliate-Marketing und Provisionszahlungen, bei denen Influencer für die Vermittlung von Käufen durch ihre Follower eine Provision erhalten, gelten ebenfalls als Einnahmen und sind steuerpflichtig. Dabei handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, die im Rahmen der Gewerbesteuerpflicht zu berücksichtigen sind.
c) Einnahmen aus eigenen Produkten und Dienstleistungen
Viele Influencer verkaufen eigene Produkte, etwa Merchandise, Kleidung oder digitale Produkte (z. B. E-Books oder Online-Kurse). Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer und, sofern der Influencer einen bestimmten Umsatz überschreitet, auch der Umsatzsteuerpflicht. Werden physische Produkte verkauft, ist zudem zu beachten, dass hier ggf. der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt, etwa für Bücher und andere Medien.
3. Abzugsfähige Betriebsausgaben für Influencer
Influencer können eine Vielzahl von Ausgaben steuerlich geltend machen, sofern sie betrieblich dazu veranlasst sind. Die folgenden Kostenpunkte sind als Betriebsausgaben absetzbar und mindern das zu versteuernde Einkommen:
a) Arbeitsmittel und technische Ausstattung
Zu den typischen Betriebsausgaben zählen Kameras, Laptops, Smartphones und weitere technische Geräte, die für die Erstellung von Inhalten verwendet werden. Solche Anschaffungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wobei für teurere Geräte eine Abschreibung über mehrere Jahre erforderlich ist.
b) Reisen
Influencer, die für Kooperationen oder Content-Produktion reisen, können die Reisekosten steuerlich absetzen. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen. Entscheidend ist, dass die Reise einen betrieblichen Zweck hat und dies nachgewiesen werden kann.
c) Studiomiete und Arbeitsräume
Influencer, die ein eigenes Studio oder Arbeitsräume anmieten, können die Mietkosten steuerlich absetzen. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind unter strengen Voraussetzungen ebenfalls absetzbar, sofern der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellt.
d) Marketing- und Werbekosten
Kosten für Marketingmaßnahmen, wie das Bewerben des eigenen Kanals oder die Nutzung von professionellen Social-Media-Tools, sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für die Schaltung von Werbeanzeigen auf Plattformen wie Instagram oder Facebook.
4. Umsatzsteuerpflicht und Besonderheiten
Ein zentraler Aspekt der steuerlichen Behandlung von Influencern ist die Umsatzsteuerpflicht. Sobald der Umsatz eines Influencers den Freibetrag von 22.000 Euro pro Jahr überschreitet, ist er umsatzsteuerpflichtig und muss regelmäßig Umsatzsteuer auf seine Einkünfte abführen.
a) Umsatzsteuer auf Werbeeinnahmen und Produktplatzierungen
Influencer müssen bei Werbeeinnahmen und Produktplatzierungen Umsatzsteuer abführen. Erhält ein Influencer beispielsweise 1.000 Euro für eine Produktplatzierung, so kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, die an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Es ist ratsam, bereits bei Vertragsverhandlungen mit Unternehmen und Werbepartnern die Umsatzsteuerpflicht zu berücksichtigen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
b) Vorsteuerabzug
Influencer können auf alle betrieblichen Ausgaben Vorsteuer geltend machen, sofern sie umsatzsteuerpflichtig sind. Der Vorsteuerabzug erlaubt es, die gezahlte Umsatzsteuer für Betriebsausgaben wie technische Geräte, Reisekosten und Studiomiete mit der eigenen Umsatzsteuerlast zu verrechnen. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
c) Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt, können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen und von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Regelung ist für Influencer, die nur gelegentlich Einnahmen erzielen, vorteilhaft, da sie keine Umsatzsteuer erheben und abführen müssen. Bei steigenden Einnahmen müssen sie jedoch zur Regelbesteuerung wechseln, sobald der Freibetrag überschritten wird.
5. Fallstricke und häufige Fehlerquellen bei der Steuerung
Die Steuerung von Influencern birgt verschiedene Fallstricke, die im Alltag oft übersehen werden. Hier sind die häufigsten Fehler und Herausforderungen, die Influencer beachten sollten:
a) Nicht deklarierte Sachzuwendungen
Ein größter Fehler ist das Nichtdeklarieren von Sachzuwendungen. Produkte, die Influencer kostenlos erhalten und in ihren Beiträgen vorstellen, sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen als Einnahmen zum Marktwert angegeben werden. Das Finanzamt kann diese Einnahmen nachträglich besteuern, wenn sie nicht korrekt angegeben wurden.
b) Mangelhafte Dokumentation der Betriebsausgaben
Um Betriebsausgaben abzusetzen, ist eine korrekte Dokumentation erforderlich. Influencer sollten alle Belege und Quittungen aufbewahren und klar zwischen privaten und betrieblichen Ausgaben unterscheiden. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unzureichend, kann das Finanzamt die Kosten nicht erkennen.
c) Umsatzsteuerpflicht und internationale Kooperationen
Influencer, die mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, müssen die umsatzsteuerlichen Besonderheiten im grenzüberschreitenden Geschäft beachten. Werden Leistungen an ein Unternehmen im EU-Ausland erbracht, ist die Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren zu behandeln, dh, die Steuerpflicht geht auf den Empfänger über. Bei Kooperationen mit Nicht-EU-Partnern können Anforderungen bestehen.
6. Fazit und Handlungsempfehlungen für Influencer
Die steuerliche Behandlung von Influencern erfordert eine sorgfältige Planung und umfassende Dokumentation. Da Influencer oft mehrere Zukunftsarten kombinieren und sowohl Sach- als auch Geldleistungen erhalten, ist es ratsam, sich über die steuerlichen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Handlungsempfehlungen können folgenden Influencern helfen, ihre Steuerpflichten zu erfüllen und rechtliche Risiken zu minimieren:
- Frühzeitig eine steuerliche Einordnung vornehmen : Entscheiden Sie, ob die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, und die steuerliche Registrierung entsprechend vornehmen.
- Sachzuwendungen korrekt erfassen : Kostenlose Produkte und andere Sachzuwendungen zum Marktwert erfassen und versteuern, um Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden.
- Dokumentation und Belege aufbewahren : Eine klare und ordnungsgemäße Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben ist unerlässlich, um den steuerlichen Abzug sicherzustellen.
- Umsatzsteuerpflicht beachten : Bei Überschreiten des Freibetrags zur Regelbesteuerung wechseln und Vorsteuerabzug nutzen.
Die zunehmende Bedeutung der sozialen Medien und digitalen Berufsfelder wird das Steuerrecht in den nächsten Jahren sein