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Sperrung von Postings bei Facebook – Rechtliche Vorgaben und Handlungsoptionen

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Im digitalen Zeitalter, in dem soziale Netzwerke wie Facebook eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Informationen und Meinungen spielen, stellt die Sperrung von Postings eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit dar. Doch gleichzeitig müssen Plattformen wie Facebook rechtliche Vorgaben einhalten, um Hassrede, Desinformation und andere rechtswidrige Inhalte zu verhindern. In diesem Spannungsfeld zwischen Nutzerrechten und Plattformverantwortung stellt sich die Frage: Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Sperrung von Postings auf Facebook, und welche Handlungsoptionen haben betroffene Nutzer?

Teil 1

1. Rechtliche Grundlage für die Sperrung von Postings

Die Sperrung von Inhalten auf sozialen Plattformen wie Facebook erfolgt oft unter Verweis auf zwei zentrale Rechtsbereiche: Plattformregeln (Nutzungsbedingungen) und gesetzliche Vorgaben.

  • Nutzungsbedingungen von Facebook: Facebook stellt seinen Nutzern vertragliche Nutzungsbedingungen zur Verfügung, in denen geregelt ist, welche Inhalte erlaubt sind und welche gegen die Plattformregeln verstoßen. Diese Bedingungen umfassen u.a. die Vermeidung von Hassrede, Gewaltaufrufen, Falschinformationen und Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Facebook hat das Recht, Inhalte zu sperren oder zu löschen, wenn diese Regeln verletzt werden.
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): In Deutschland spielt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eine bedeutende Rolle. Es verpflichtet Plattformen wie Facebook, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Dazu gehören u.a. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung und Aufrufe zu Gewalt. Die Sperrung von Postings im Rahmen des NetzDG soll die Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten verhindern.

2. Prüfung und Sperrung von Postings durch Facebook

Facebook führt eine Prüfung von Postings durch, sobald Meldungen über potenziell rechtswidrige oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Inhalte eingehen. Dabei wird anhand der internen Richtlinien und der geltenden Gesetze geprüft, ob eine Sperrung erforderlich ist. Facebook bedient sich dabei auch automatisierter Verfahren, insbesondere im Umgang mit Massenmeldungen oder offensichtlichen Verstößen.

Probleme können auftreten, wenn Inhalte gesperrt werden, die nicht gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen verstoßen. Dies wirft die Frage nach der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen auf, insbesondere im Hinblick auf das Recht der Nutzer auf freie Meinungsäußerung.

3. Rechtliche Vorgaben und Grenzen der Sperrung

Facebook agiert als privates Unternehmen und hat durch seine Nutzungsbedingungen eine relativ große Vertragsfreiheit. Jedoch ist die Plattform bei der Sperrung von Postings an allgemeine rechtliche Vorgaben gebunden, insbesondere an das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Das bedeutet, dass eine Sperrung von Postings verhältnismäßig sein muss und nicht willkürlich erfolgen darf. Nutzer können sich wehren, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Inhalte zu Unrecht gesperrt wurden.

Gleichzeitig gibt es Pflichten für die Plattform, wie sie durch das NetzDG auferlegt werden. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten muss Facebook handeln, da sonst Sanktionen drohen. Das Unternehmen muss daher eine Balance finden zwischen der Pflicht zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten und dem Schutz der Meinungsfreiheit.

4. Mögliche Handlungsweisen für betroffene Nutzer

Wenn ein Posting zu Unrecht gesperrt wurde, haben Nutzer verschiedene rechtliche und außergerichtliche Handlungsoptionen:

  • Widerspruch bei Facebook einlegen: Die erste Möglichkeit besteht darin, über die interne Meldefunktion von Facebook Widerspruch gegen die Sperrung einzulegen. Facebook bietet die Möglichkeit, Entscheidungen zu überprüfen und gesperrte Inhalte erneut freizugeben.
  • Aufforderung zur Wiederherstellung: Betroffene Nutzer können Facebook formell zur Wiederherstellung des Postings auffordern, falls sie der Ansicht sind, dass die Sperrung unrechtmäßig war. Diese Aufforderung kann schriftlich oder über die Plattform erfolgen.
  • Einstweilige Verfügung: Sollte Facebook nicht reagieren oder die Sperrung aufrechterhalten, können Nutzer beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um die sofortige Freigabe des Postings zu erzwingen. Dies ist eine schnelle rechtliche Maßnahme, die vorläufige Erleichterung schaffen kann.
  • Schadensersatz: In einigen Fällen, insbesondere wenn die Sperrung eines Postings zu wirtschaftlichen Nachteilen führt (z.B. bei Werbekampagnen), können betroffene Nutzer auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu müsste jedoch nachgewiesen werden, dass Facebook ohne ausreichenden Grund gehandelt und dadurch einen finanziellen Schaden verursacht hat.
  • NetzDG-Beschwerde: Falls die Sperrung auf Grundlage des NetzDG erfolgt ist und der Nutzer dies als ungerechtfertigt ansieht, kann er eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Diese prüft, ob Facebook seiner Verpflichtung nach dem NetzDG korrekt nachgekommen ist.

Fazit:

Die Sperrung von Postings auf Facebook ist ein komplexes rechtliches Thema, das im Spannungsfeld zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Schutz vor rechtswidrigen Inhalten steht. Unternehmen wie Facebook haben Pflichten zur Sperrung bestimmter Inhalte, aber auch Nutzerrechte müssen gewahrt bleiben. Betroffene Nutzer haben mehrere Optionen, sich gegen unrechtmäßige Sperrungen zu wehren, angefangen von internen Widersprüchen bei Facebook bis hin zu gerichtlichen Maßnahmen wie einer einstweiligen Verfügung. Die genaue Abwägung der Rechtsgüter bleibt dabei eine Herausforderung für alle Beteiligten.

Teil 2

Eine einstweilige Verfügung ist ein rechtliches Instrument, das es einer betroffenen Partei ermöglicht, schnell gerichtlichen Schutz zu erlangen, wenn dringende Maßnahmen erforderlich sind, um einen fortdauernden Schaden zu verhindern. Im Kontext der Sperrung von Postings auf Plattformen wie Facebook kann eine einstweilige Verfügung dazu verwendet werden, eine unrechtmäßige Sperrung rückgängig zu machen, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass seine Rechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, verletzt wurden.

Aufbau einer einstweiligen Verfügung

Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gliedert sich typischerweise in folgende Elemente:

  1. Antragsschrift: Der Antragsteller (in diesem Fall der betroffene Nutzer) reicht beim zuständigen Gericht eine schriftliche Antragsschrift ein, die die begehrte Maßnahme beschreibt – in diesem Fall die Freischaltung eines unrechtmäßig gesperrten Postings.
  2. Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass ihm ein rechtlicher Anspruch auf die Freischaltung des gesperrten Inhalts zusteht. Dies kann durch eine genaue Darstellung des Sachverhalts und durch Vorlage von Beweisen erfolgen (z.B. das Posting selbst, Screenshots der Sperrung und Facebooks Begründung).
  3. Glaubhaftmachung der Dringlichkeit: Da eine einstweilige Verfügung ein schnelles Mittel ist, muss der Antragsteller auch darlegen, warum eine dringende Notwendigkeit besteht. Dies kann der Fall sein, wenn durch die Sperrung des Postings ein irreparabler Schaden droht, beispielsweise wirtschaftliche Verluste bei Unternehmen oder schwere Eingriffe in die Meinungsfreiheit, die einen sofortigen Rechtsschutz erfordern.
  4. Begründung der Rechtsverletzung: Der Antragsteller muss darlegen, dass Facebook durch die Sperrung des Postings eine Rechtsverletzung begangen hat, wie z.B. eine ungerechtfertigte Einschränkung der Meinungsfreiheit oder die Verletzung von Nutzungsrechten. Hierzu müssen die rechtlichen Grundlagen und eventuelle Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten aus den Facebook-Nutzungsbedingungen erläutert werden.

Was muss der Betroffene nachweisen?

  • Vorliegen eines Rechtsanspruchs: Der Betroffene muss zeigen, dass er ein Recht auf Veröffentlichung seines Postings hat. Dies kann die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG betreffen, aber auch vertragliche Rechte, die sich aus den Nutzungsbedingungen von Facebook ergeben.
  • Unrechtmäßigkeit der Sperrung: Es muss dargelegt werden, dass die Sperrung des Postings zu Unrecht erfolgte, also nicht gegen die Plattformregeln oder geltende Gesetze verstößt. Der Nutzer muss nachweisen, dass sein Posting keinen strafrechtlich relevanten Inhalt aufweist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
  • Dringlichkeit der Maßnahme: Es muss ein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehen, etwa weil der fortgesetzte Ausschluss des Postings irreparable Nachteile für den Antragsteller nach sich ziehen würde. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Sperrung die Reichweite des Postings erheblich mindert oder eine laufende Kampagne behindert.

Erfolgsaussichten für den Nutzer

Die Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung hängen stark von der Dringlichkeit des Antrags und der Glaubhaftmachung der Rechtsverletzung ab. Wenn der Nutzer plausibel darlegt, dass durch die Sperrung ein Grundrecht (z.B. die Meinungsfreiheit) unverhältnismäßig eingeschränkt wird, stehen die Chancen gut, dass das Gericht die Verfügung erlässt. Das Verfahren wird in der Regel im Eilverfahren und ohne Anhörung der Gegenseite durchgeführt, um eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen.

Fazit:

Eine einstweilige Verfügung bietet einen effektiven und schnellen Weg für Nutzer, um unrechtmäßige Sperrungen von Postings auf Plattformen wie Facebook rückgängig zu machen. Es ist jedoch entscheidend, dass der Betroffene nachvollziehbar die Dringlichkeit, den Rechtsanspruch und die Unrechtmäßigkeit der Sperrung glaubhaft macht. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Verfahren in der Regel zugunsten des Nutzers ausgehen, insbesondere wenn eine ungerechtfertigte Verletzung der Meinungsfreiheit vorliegt.

Die Kanzlei Steinhöfel hat in zahlreichen Fällen erfolgreich gegen die Sperrung von Nutzerpostings auf Facebook vor Gericht gekämpft. Besonders hervorzuheben sind zwei bedeutende Urteile, die maßgeblich zur Stärkung der Rechte von Nutzern sozialer Medien beigetragen haben:

  1. Landgericht Berlin (Beschluss vom 02.11.2018, Az. 6 O 209/18): In diesem Fall wurde Facebook ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro auferlegt, weil es eine Nutzersperre trotz einer gerichtlichen Verfügung nicht aufgehoben hatte. Der Nutzer wurde gesperrt, nachdem er eine andere Person in Schutz genommen hatte, die zuvor beleidigt wurde. Das Gericht entschied, dass die Sperrung unrechtmäßig war, und verhängte das Ordnungsgeld aufgrund der Missachtung der gerichtlichen Verfügung​.
  2. Landgericht Berlin (Az. 31 O 21/18): Hier untersagte das Gericht Facebook erstmals, einen Kommentar zu löschen, der zwar als polemisch oder unsachlich erachtet werden konnte, aber dennoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt war. Das Urteil setzte ein wichtiges Zeichen, dass die Gemeinschaftsstandards von Facebook nicht über den in Deutschland geltenden Gesetzen stehen und Meinungsäußerungen nur in klar definierten Fällen gelöscht werden dürfen​.

Diese Urteile verdeutlichen, dass Nutzer sich gegen unrechtmäßige Sperrungen oder Löschungen von Inhalten wehren können, insbesondere wenn die Meinungsfreiheit betroffen ist. Die Kanzlei Steinhöfel hat in diesen Fällen erfolgreich für die Rechte der Nutzer gestritten, wodurch die Plattformen gezwungen wurden, ihre Moderationsentscheidungen zu überdenken und gerichtliche Anordnungen zu befolgen.

Auch die Kanzlei Höcker Rechtsanwälte hat in mehreren Fällen erfolgreich gegen Facebook vor deutschen Gerichten prozessiert und gesperrte Postings oder Konten von Nutzern wiederherstellen lassen. Ein besonders relevantes Urteil stammt vom Amtsgericht Köln (Urt. v. 04.09.2024, Az.: 136 C 156/23), bei dem Facebook die Kosten eines anwaltlichen Schreibens erstatten musste, nachdem das Unternehmen ein Posting zu Unrecht gesperrt hatte. Trotz eines Widerspruchs hatte Facebook die Sperrung nicht aufgehoben, erst auf anwaltlichen Druck stellte die Plattform den Beitrag wieder her. Das Gericht befand, dass Facebook eine Vertragsverletzung begangen habe, da die interne Überprüfung des Postings fehlerhaft war. Daher musste Facebook für die entstandenen Rechtskosten aufkommen.

In einem weiteren Fall vor dem Landgericht Köln (Az.: 33 O 191/13) erwirkte die Kanzlei Höcker eine Unterlassungsverfügung gegen Facebook, nachdem eine gefälschte Unternehmensseite ohne Zustimmung eines Mandanten erstellt worden war. Auch hier entschied das Gericht zugunsten des Klägers und unterstrich, dass Facebook sich in solchen Fällen nach deutschem Recht zu richten habe.

Diese Urteile zeigen, dass Facebook sich bei fehlerhaften Sperrungen oder unzulässigen Seiten klar an deutsches Recht halten muss und Nutzer erfolgreich juristische Schritte gegen unberechtigte Sperrungen einleiten können. Die Kanzlei Höcker hat dabei mehrfach bewiesen, dass auch große Unternehmen wie Facebook vor deutschen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie rechtswidrig handeln​

Die ladungsfähige Anschrift von Facebook in Deutschland, über die rechtliche Schritte gegen unberechtigte Sperrungen oder Löschungen von Postings eingeleitet werden können, lautet:

Meta Platforms Ireland Limited
c/o Bird & Bird LLP
Maximiliansplatz 22
80333 München
Deutschland

Diese Adresse wird häufig verwendet, um rechtliche Schreiben an Meta (den Betreiber von Facebook) zu richten. Meta Platforms Ireland Ltd. ist die zuständige Einheit für Facebook-Dienste in Europa, daher sind Klagen und andere rechtliche Schritte in der Regel über diese Adresse zu richten.

Es wird empfohlen, im Fall von rechtlichen Schritten auch anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Korrespondenz korrekt und fristgerecht erfolgt.

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