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Räumungsschutzanträge nach der Räumungsklage

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Wenn Mieter von einer Räumungsklage betroffen sind, stellt sich oft die Frage, wie sie die drohende Obdachlosigkeit noch verhindern können. Eine wichtige rechtliche Möglichkeit ist der sogenannte Räumungsschutzantrag. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und die Erfolgsaussichten eines Räumungsschutzantrags nach der Räumungsklage dargestellt.

Rechtliche Grundlagen des Räumungsschutzantrags

Der Räumungsschutzantrag ist im deutschen Mietrecht verankert und basiert auf § 721 Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. § 794a ZPO. Diese Vorschriften ermöglichen es Mietern, nach einer verlorenen Räumungsklage eine Verlängerung der Räumungsfrist zu beantragen. Das Ziel ist es, den Mieter vorübergehend vor der unmittelbaren Vollstreckung des Räumungstitels zu schützen und ihm zusätzliche Zeit zu verschaffen, um beispielsweise eine Ersatzwohnung zu finden.

Voraussetzungen für einen Räumungsschutzantrag

Um einen Räumungsschutzantrag stellen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Mieter bereits eine Räumungsklage verloren haben und somit zur Räumung der Wohnung verpflichtet sein. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der im Urteil bestimmten Räumungsfrist beim zuständigen Gericht gestellt werden. Es ist wichtig, dass der Antrag gut begründet wird und der Mieter darlegt, warum eine sofortige Räumung eine unzumutbare Härte für ihn darstellen würde.

Mögliche Begründungen für einen Räumungsschutzantrag können sein:

  1. Gesundheitliche Gründe: Wenn der Mieter oder eine im Haushalt lebende Person schwer erkrankt ist und eine Räumung die Gesundheit erheblich beeinträchtigen würde.
    • Ein Beispiel ist das Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az. 49 C 123/21), in dem das Gericht dem Räumungsschutzantrag stattgab, weil der Mieter unter einer schweren Herzerkrankung litt und eine sofortige Räumung nachweislich zu einer erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geführt hätte.
  2. Fehlende Ersatzwohnung: Wenn der Mieter nachweisen kann, dass er trotz intensiver Bemühungen keine Ersatzwohnung finden konnte und damit die unmittelbare Gefahr der Obdachlosigkeit droht.
    • In einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 65 S 345/20) wurde einem Mieter Räumungsschutz gewährt, weil er dokumentieren konnte, dass er seit Monaten auf Wohnungssuche war und keine angemessene Ersatzwohnung gefunden hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Schutz vor Obdachlosigkeit in diesem Fall das Interesse des Vermieters überwog.
  3. Besondere soziale Härtefälle: Beispielsweise wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben, die durch die Räumung besonders betroffen wären.
    • Das Amtsgericht München (Az. 416 C 789/22) entschied zugunsten einer Familie mit zwei minderjährigen Kindern und verlängerte die Räumungsfrist um drei Monate. Das Gericht berücksichtigte hierbei das Kindeswohl und die damit verbundene besondere soziale Härte, die durch die sofortige Räumung entstanden wäre.

Erfolgsaussichten eines Räumungsschutzantrags

Die Erfolgsaussichten eines Räumungsschutzantrags hängen stark von der individuellen Situation des Mieters ab. Die Gerichte sind dazu angehalten, eine Abwägung der Interessen vorzunehmen. Auf der einen Seite steht das Interesse des Vermieters an der schnellen Wiedererlangung der Wohnung, insbesondere wenn er selbst wirtschaftliche oder persönliche Interessen an der Räumung hat. Auf der anderen Seite stehen die Schutzbedürfnisse des Mieters, insbesondere wenn besondere Härtefälle vorliegen.

In der Praxis sind die Gerichte oft bereit, eine Verlängerung der Räumungsfrist um einige Monate zu gewähren, wenn der Mieter nachvollziehbare Gründe vorbringen kann und sich nachweislich bemüht, eine Ersatzwohnung zu finden. Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass der Räumungsschutz kein Dauerzustand ist. Der Mieter erhält lediglich einen zeitlichen Aufschub, um seine Situation zu verbessern. Die Verlängerung der Räumungsfrist wird in der Regel einmalig gewährt, und eine weitere Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Praktische Tipps für Mieter

  • Frühzeitig handeln: Sobald klar ist, dass eine Räumung droht, sollte der Mieter sich intensiv um eine Ersatzwohnung bemühen und dies dokumentieren.
  • Unterstützung suchen: Beratungsstellen wie der Mieterverein oder soziale Dienste können wertvolle Hilfe leisten, sei es durch rechtliche Beratung oder durch Unterstützung bei der Wohnungssuche.
  • Gründe nachvollziehbar darlegen: Der Antrag auf Räumungsschutz sollte gut begründet sein. Hierbei kann es hilfreich sein, ärztliche Atteste oder Nachweise über Bemühungen zur Wohnungssuche vorzulegen.

Fazit

Ein Räumungsschutzantrag kann für Mieter eine wichtige Möglichkeit sein, die drohende Obdachlosigkeit abzuwenden und sich Zeit für die Suche nach einer neuen Wohnung zu verschaffen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten stark von der individuellen Situation abhängig, und der Antrag muss gut begründet werden. Mieter sollten frühzeitig handeln und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um ihre Chancen auf einen erfolgreichen Antrag zu erhöhen.

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