Donnerstag, Dezember 5, 2024

Tag: Vertragsverpflichtungen

OLG Nürnberg schafft Klarheit für Coaches und Dienstleister – Fernunterrichtsschutzgesetz im Fokus

Das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 14 U 138/24) setzt einen bedeutenden Meilenstein für die Coaching- und Dienstleistungsbranche, insbesondere für Anbieter, die ihre Leistungen digital und ohne persönliche Anwesenheit erbringen. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) stellte viele Dienstleister vor die Frage, ob ihre Vertragsmodelle als „Fernunterricht“ gewertet werden können, was eine Vielzahl an zusätzlichen Pflichten und Rücktrittsrechten nach sich ziehen würde. Das OLG Nürnberg definiert nun klarer, unter welchen Umständen Coaching- und Beratungsangebote als „Unterricht“ eingestuft werden und damit dem FernUSG unterliegen. Der Beitrag erläutert praxisnah, welche Kriterien für die Anwendbarkeit des FernUSG entscheidend sind und bietet konkrete Empfehlungen, wie Coaches und Dienstleister ihre Vertragsstruktur rechtskonform anpassen können, um das Risiko einer späteren Anfechtung zu minimieren. Das Urteil bringt wertvolle Klarheit und Rechtssicherheit in einen Bereich, der stark von rechtlichen Grauzonen geprägt war.