Dienstag, November 5, 2024

Tag: Strafe

Strafmündigkeit und Absenkung auf 12 Jahre – Ein kritischer Blick auf eine kontroverse Reformidee

In der aktuellen Debatte über die Reform des Jugendstrafrechts wird die Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre immer wieder thematisiert. Derzeit liegt die Strafmündigkeit in Deutschland bei 14 Jahren (§ 19 StGB), was bedeutet, dass Kinder unter diesem Alter strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Die Forderung, das Alter auf 12 Jahre zu senken, wird von einigen Politikern und Rechtsexperten als Reaktion auf steigende Jugendkriminalität ins Feld geführt. Doch was sind die rechtlichen, sozialen und ethischen Implikationen einer solchen Reform?