Donnerstag, Dezember 5, 2024

Tag: Schöpfungshöhe

Urheberrecht und Künstliche Intelligenz – Wem gehören KI-generierte Inhalte?

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland besagt, dass urheberrechtlicher Schutz nur für Werke gilt, die als "persönliche geistige Schöpfungen" eines Menschen definiert sind (§ 2 Abs. 2 UrhG). Daher genießen Inhalte, die ausschließlich von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden, keinen Urheberrechtsschutz, da ihnen der menschliche Schöpfungsakt fehlt. Allerdings kann der Einsatz von KI als Hilfsmittel betrachtet werden. Wenn ein Mensch die KI gezielt einsetzt und dabei kreative Entscheidungen trifft, kann das resultierende Werk als persönliche geistige Schöpfung angesehen werden und somit urheberrechtlichen Schutz genießen. Entscheidend ist der Grad des menschlichen Einflusses auf das Endergebnis. Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtliche Bewertung von KI-generierten Inhalten noch in der Entwicklung ist. Zukünftige Gesetzesänderungen oder Gerichtsurteile könnten die aktuelle Rechtslage beeinflussen.