Dienstag, November 12, 2024

Tag: Kunstfreiheit

Meme-Kultur und das Urheberrecht – Was ist erlaubt?

Memes sind fester Bestandteil der digitalen Kultur geworden und gehören zu den am häufigsten verbreiteten Inhalten auf Social Media. Oft basieren sie auf bestehenden Bildern, Szenen aus Filmen, Musik oder bekannten Fotos und werden mit Texten oder anderen Elementen ergänzt, um humorvolle, gesellschaftskritische oder ironische Aussagen zu treffen. Doch gerade diese Form der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte wirft viele rechtliche Fragen auf: Was ist im Rahmen des Urheberrechts erlaubt, und wo überschreiten Memes die rechtlichen Grenzen? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und Risiken im Umgang mit Memes und diskutieren mögliche Schutzmaßnahmen und Alternativen.

Streit um bunte Skulptur auf Friedhofsgrab – Eine kritische Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschl. v. 07.10.2024, Az. 1 S 800/24)

Die Entscheidung des VGH Mannheim betont den Vorrang der Friedhofsruhe und der Religionsfreiheit anderer Besucher gegenüber der künstlerischen und religiösen Freiheit der Angehörigen. Diese Entscheidung wirft jedoch Fragen darüber auf, ob die Rechte der Angehörigen ausreichend gewürdigt wurden. Gerade in einer pluralistischen Gesellschaft ist es wichtig, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Ausdrucksformen von Gedenken und den Traditionen der Friedhofsruhe zu finden.

Was verstehen wir eigentlich unter der Kunstfreiheit nach Art. 5 GG?

Artikel 5 Grundgesetz – Kunstfreiheit (Art. 5 GG) Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) garantiert die Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, und insbesondere die Kunstfreiheit. Die Kunstfreiheit wird durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt und umfasst sowohl die Freiheit des Schaffens als auch die Freiheit der Verbreitung von Kunst.