Mieterhöhungen und deren Voraussetzungen

Die Mieterhöhung ist ein Thema, das sowohl Vermieter als auch Mieter immer wieder betrifft und zu Auseinandersetzungen führen kann. Dabei gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Miete erhöht werden darf. In diesem Beitrag erläutern wir die rechtlichen Grundlagen einer Mieterhöhung und stellen wichtige Urteile vor, die dabei eine Rolle spielen.

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Mieterhöhung: Rechtliche Voraussetzungen und aktuelle Urteile

Die Mieterhöhung ist ein Thema, das sowohl Vermieter als auch Mieter immer wieder betrifft und zu Auseinandersetzungen führen kann. Dabei gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Miete erhöht werden darf. In diesem Beitrag erläutern wir die rechtlichen Grundlagen einer Mieterhöhung und stellen wichtige Urteile vor, die dabei eine Rolle spielen.

1. Gesetzliche Grundlagen der Mieterhöhung

Das deutsche Mietrecht regelt Mieterhöhungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insbesondere die §§ 558 bis 561 BGB sind hierbei von Bedeutung. Diese Paragraphen legen fest, in welchen Fällen eine Mieterhöhung zulässig ist und welche Anforderungen dabei eingehalten werden müssen.

a) Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist die häufigste Form der Mieterhöhung. Der Vermieter darf die Miete dabei bis zu der Höhe anheben, die im Durchschnitt für vergleichbare Wohnungen in derselben Lage gezahlt wird. Wichtig sind dabei folgende Voraussetzungen:

  • Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% (in angespannten Wohnungsmärkten nur 15%) erhöht werden.
  • Vergleichsmiete: Der Vermieter muss die ortsübliche Vergleichsmiete nachweisen. Dies kann durch einen Mietspiegel, ein Gutachten oder den Verweis auf mindestens drei vergleichbare Wohnungen erfolgen.
  • Zustimmungsverfahren: Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen, allerdings nur dann, wenn die Erhöhung berechtigt ist.
b) Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)

Wird die Wohnung modernisiert, kann der Vermieter einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Dabei darf er 8% der auf die Wohnung entfallenden Kosten jährlich auf die Miete aufschlagen. Es gelten folgende Regelungen:

  • Voraussetzung: Es muss sich um bauliche Maßnahmen handeln, die den Wohnwert erhöhen oder zu nachhaltigen Energieeinsparungen führen.
  • Ankündigung: Die Mieterhöhung muss spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen angekündigt werden.
  • Begrenzung: Seit 2019 gilt für diese Form der Mieterhöhung eine Begrenzung, sodass die Miete innerhalb von sechs Jahren um maximal 3 Euro pro Quadratmeter steigen darf.
c) Mieterhöhung aufgrund gestiegener Betriebskosten (§ 560 BGB)

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter Betriebskosten trägt, darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn sich diese Betriebskosten erhöht haben. Diese Erhöhung darf jedoch nur die tatsächlich gestiegenen Kosten abdecken.

2. Formvorschriften

Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und klar und verständlich begründet sein. Der Mieter muss nachvollziehen können, auf welcher Grundlage die Miete erhöht wird. Zudem muss die Mieterhöhung die gesetzlichen Grenzen und Fristen einhalten.

3. Widerspruchsrecht des Mieters

Der Mieter hat das Recht, der Mieterhöhung zu widersprechen. Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss dies jedoch innerhalb der gesetzlichen Überlegungsfrist von zwei Monaten erfolgen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und gut begründet sein.

4. Einschlägige Urteile zur Mieterhöhung

Im Laufe der Zeit haben verschiedene Gerichte wichtige Urteile zu Mieterhöhungen gefällt, die die Rechte und Pflichten beider Parteien präzisieren.

a) BGH, Urteil vom 28.09.2005 – VIII ZR 276/04

Leitsatz: Vermieter müssen bei der Anhebung auf die ortsübliche Vergleichsmiete detailliert darlegen, auf welche Wohnungen sie sich bei dem Vergleich beziehen und inwieweit diese Wohnungen vergleichbar sind. Pauschale Angaben reichen nicht aus.

b) BGH, Urteil vom 29.02.2012 – VIII ZR 198/11

Leitsatz: Die Ankündigung einer Mieterhöhung wegen Modernisierung muss konkret und nachvollziehbar sein. Der Vermieter muss den Umfang und die Kosten der geplanten Maßnahmen nachvollziehbar darlegen.

c) BGH, Urteil vom 10.10.2018 – VIII ZR 194/17

Leitsatz: Die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete muss angemessen sein und darf den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Die Mieterhöhung aufgrund von Modernisierung darf zudem nicht willkürlich oder unverhältnismäßig hoch ausfallen.

d) LG Berlin, Urteil vom 23.07.2013 – 63 S 111/12

Leitsatz: Der Berliner Mietspiegel kann als Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden. Vermieter müssen sich allerdings strikt an die darin genannten Preisspannen halten.

e) BGH, Urteil vom 18.11.2015 – VIII ZR 266/14

Leitsatz: Eine Mieterhöhung aufgrund gestiegener Betriebskosten ist zulässig, wenn die Erhöhung auf nachvollziehbare Rechnungen gestützt wird. Die Beweislast für die gestiegenen Kosten trägt der Vermieter.

Fazit:

Mieterhöhungen sind ein komplexes Thema, das strenge gesetzliche Vorgaben und richterliche Vorgaben beachtet. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Während Vermieter bei der Mieterhöhung genau vorgehen müssen, sollten Mieter ihre Widerspruchsrechte kennen und bei Unklarheiten oder überzogenen Forderungen entsprechend reagieren.

Wer tiefer in die juristische Thematik einsteigen möchte, kann die verlinkten Urteile einsehen, um ein besseres Verständnis für die rechtliche Auslegung von Mieterhöhungen zu erhalten.

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