Mit der zunehmenden Nutzung von Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube hat sich das Marketing grundlegend verändert. Insbesondere Influencer und Content-Creators nutzen diese Kanäle, um mit ihren Inhalten eine große Anzahl an Followern zu erreichen und Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Dabei stellt sich jedoch oft die Frage: Wie verhält es sich mit dem Urheberrecht, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte in solchen Beiträgen genutzt werden? Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Influencer, und wie sieht die Rechtsprechung in Deutschland und Europa aktuell aus?
Urheberrecht und Social Media – Grundlegende Aspekte
Grundsätzlich ist jede kreative Leistung, die eine sogenannte „persönliche geistige Schöpfung“ darstellt, urheberrechtlich geschützt. Dazu zählen Musik, Bilder, Texte und Videos, die von den Urhebern geschaffen wurden. Nach deutschem Recht bedarf es stets der Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers, wenn diese Werke verwendet werden sollen. In der Praxis bedeutet dies, dass Influencer und Nutzer von Social-Media-Plattformen sicherstellen müssen, dass sie die notwendigen Lizenzen haben, um fremdes Material in ihren Beiträgen verwenden zu dürfen.
Gerade Musik ist ein typisches Beispiel, das häufig Probleme mit sich bringt: Viele TikTok- und Instagram-Videos enthalten Songs, die urheberrechtlich geschützt sind. Auch wenn Plattformen häufig Vereinbarungen mit Musikunternehmen haben, die eine Nutzung erlauben, gilt dies meist nur in einem bestimmten Rahmen und oft nur für private Inhalte. Für kommerzielle Nutzung oder Influencer-Marketing, wo Geld fließt, gelten strengere Anforderungen.
Die aktuelle Rechtsprechung: Influencer müssen Rechteinhaber respektieren
Mehrere aktuelle Gerichtsurteile in Deutschland und der EU haben bestätigt, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne die entsprechende Lizenz auch auf Social Media rechtlich verfolgt werden kann. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2023 in einem wegweisenden Urteil, dass der Plattformbetreiber zwar eine gewisse Verantwortung trägt, wenn geschütztes Material ohne Erlaubnis verwendet wird, doch dies entbindet den Nutzer oder Influencer nicht von seiner Verpflichtung, die Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten.
Dieser Anspruch des Rechteinhabers schließt auch das Recht auf Entschädigung mit ein, wenn dessen Werk ohne Genehmigung genutzt wurde. Für Influencer kann dies erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, vor allem, wenn die Beiträge eine hohe Reichweite erzielt haben. Die Gerichte orientieren sich dabei an der sogenannten Lizenzanalogie, bei der der Betrag berechnet wird, den der Influencer normalerweise für die Lizenz gezahlt hätte.
Werbung und Kennzeichnungspflicht
Neben dem Urheberrecht gibt es noch eine zweite wichtige rechtliche Dimension im Influencer-Marketing: die Kennzeichnungspflicht. Werbung muss klar als solche erkennbar sein, um den Verbraucher zu schützen und transparente Verhältnisse auf dem Markt zu schaffen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied im Jahr 2024, dass Influencer jeden Beitrag, der Werbecharakter hat, eindeutig kennzeichnen müssen. Dies gilt auch, wenn der Influencer nur eine kostenlose Produktprobe erhält und dafür im Gegenzug einen Beitrag veröffentlicht. Die Kennzeichnung „Werbung“ oder „Anzeige“ ist in solchen Fällen verpflichtend.
Besonders bei Musik und anderen kreativen Inhalten müssen Influencer darauf achten, dass sie bei einem gesponserten Beitrag oder einer bezahlten Kooperation auch die entsprechende Erlaubnis zur Nutzung der Inhalte besitzen. Fehlt diese, kann es zu Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen kommen.
Was bedeutet das für Influencer und Content-Creators?
Influencer und Content-Creators müssen sich der rechtlichen Herausforderungen bewusst sein, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten verbunden sind. Eine gute Praxis ist es, Musik oder andere Inhalte zu verwenden, die ausdrücklich zur freien Nutzung freigegeben sind, wie beispielsweise Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz, oder direkt von den Rechteinhabern lizenziertes Material zu nutzen. Plattformen wie YouTube bieten Bibliotheken mit lizenzfreier Musik an, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann.
Zusätzlich sollten Influencer sicherstellen, dass sie ihre Beiträge korrekt kennzeichnen, wenn sie Werbung oder gesponserte Inhalte enthalten. Diese Transparenz schützt nicht nur die Verbraucher, sondern kann auch rechtliche Probleme vermeiden.
Fazit:
Mit dem wachsenden Einfluss von Social Media auf den Alltag der Menschen wird auch der rechtliche Rahmen immer komplexer. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutlich, dass Influencer und Content-Creators, die urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen, diese rechtlichen Herausforderungen ernst nehmen müssen. Wer die entsprechenden Lizenzen einholt und seine Inhalte transparent kennzeichnet, ist auf der sicheren Seite und kann rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Das Urheberrecht und die Kennzeichnungspflichten sind somit zwei zentrale Aspekte im Influencer-Marketing, die für eine erfolgreiche und rechtskonforme Präsenz im digitalen Raum unerlässlich sind.