Dienstag, November 5, 2024

Anwaltsrecht & Gebührenrecht

Fachbeitrag zur Problematik der Kostenfestsetzung bei Rücknahme der Berufung – Reduzierung oder Streichung der Verfahrensgebühr des Beklagtenvertreters

Die Kostenfestsetzung nach Rücknahme einer Berufung kann insbesondere hinsichtlich der Verfahrensgebühr des Beklagtenvertreters problematisch sein, wenn dieser keine substanzielle Tätigkeit zur Sache erbracht hat. Dies wirft die Frage auf, ob die Gebühr in solchen Fällen reduziert oder sogar ganz entfallen kann. Insbesondere dann, wenn die Berufung aufgrund einer Fristversäumnis zurückgenommen wurde und die Gegenseite keine inhaltlichen Ausführungen gemacht hat, gibt es in der Rechtsprechung Ansatzpunkte, die eine vollständige Streichung der Verfahrensgebühr rechtfertigen könnten.
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